Gesetze / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG § 15 Aufrechnung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 25.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.