Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes
AGGrdstVG§ 1
Die Veräußerung von Grundstücken, die kleiner
als zwei Hektar sind, bedarf keiner Genehmigung nach dem
Grundstückverkehrsgesetz.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes
AGGrdstVGDie Veräußerung von Grundstücken, die kleiner
als zwei Hektar sind, bedarf keiner Genehmigung nach dem
Grundstückverkehrsgesetz.