Gesetze / Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

AGMahnVordrVÄndV

Art 2 Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art 1 Art 3