Gesetze / Ankunftsnachweisverordnung
AKNVAnlage 3 (zu § 3 Absatz 2)Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 170)
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Systemkomponente | Regelungsadressat |
|---|---|---|
| 1 | Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde |
| 2 | Fingerabdruckscanner | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde |
| 3 | Software zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde |
| 4 | Software zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdruckdaten | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde |