Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
AKWISSENSCHAFTENSTV_G_2011§ 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 7. Juli 2011
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
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