Gesetze / Auslandskostenverordnung

AKostV 2002

§ 4 Sprachengruppen

Ist die Höhe der Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis von der Sprachengruppe abhängig, so gilt hierfür die Einteilung der Sprachenliste (Anlage 4).

§ 3 § 5