Gesetze / Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft ALFV § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 16.04.2021 bis 01.04.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. März 2024 außer Kraft.