Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

ALG

§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

§ 32 Absatz 4 und § 34 Absatz 5 in der bis 31. Dezember 2012 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn der Einkommensteuerbescheid vor dem 1. Januar 2013 ausgefertigt worden ist.

§ 107 § 107b