Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

ALG

§ 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten

Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.

§ 19 § 23