Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AM15-Verordnung
AM15V§ 1 Herabsetzung des Mindestalters
Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM wird auf 15 Jahre herabgesetzt.
Einzelnorm
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AM15VDas Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM wird auf 15 Jahre herabgesetzt.
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