Gesetze / Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung
AMAusbV 2004§ 5 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung
AMAusbV 2004Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.