Gesetze / Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

AMRadV

§ 4 Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz

Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.

§ 3 § 5