Gesetze / Abgabenordnung AO 1977 § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.