Gesetze / Abgabenordnung AO 1977 § 8 Wohnsitz Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.