Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
AOEG 1977§ 35 Abrufverfahren von Steuermessbeträgen
§ 184 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung findet erstmals für Steuermessbeträge Anwendung, die für Realsteuern des Jahres 2025 maßgeblich sind.
Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
AOEG 1977§ 184 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung findet erstmals für Steuermessbeträge Anwendung, die für Realsteuern des Jahres 2025 maßgeblich sind.