Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

AP-mDBGSV

§ 16 Prüfungsfächer

(1) Prüfungsfächer für die Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung sind

1.
Einsatzrecht/Verkehrsrecht,
2.
Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,
3.
Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und
4.
Kriminalistik.

(2) Die praktische Prüfung innerhalb der Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in § 15 Abs. 4 Satz 3 genannten Fächer.

§ 15 § 17