Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei AP-mDBGSV § 35 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 20.03.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2001 in Kraft.