Gesetze / Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
APAstErG§ 7 Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission
Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.