Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach

APOhDBerg

§ 3 Bewerbungen

(1) Bewerbungen sind beim Oberbergamt des Landes Brandenburg (im folgenden Oberbergamt) einzureichen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

ein Lebenslauf,

der Nachweis der Hochschulreife,

die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluß der Ausbildung als Bergbaubeflissener (§ 2 Abs. 3 bleibt unberührt),

die Zeugnisse über die Diplom-Vorprüfung und die Diplom-Hauptprüfung oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis einer entsprechenden ausländischen Hochschule.

(3) Auf Anforderung haben die Bewerber beizubringen:

ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, das nicht älter als drei Monate sein darf,

eine Erklärung über etwaige Bestrafungen sowie anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren,

die Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde,

den Nachweis einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach § 2 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung,

eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse.

§ 2 § 4