Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach
APOhDBerg§ 3 Bewerbungen
(1) Bewerbungen sind beim Oberbergamt des Landes Brandenburg (im folgenden Oberbergamt) einzureichen.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
ein Lebenslauf,
der Nachweis der Hochschulreife,
die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluß der Ausbildung als Bergbaubeflissener (§ 2 Abs. 3 bleibt unberührt),
die Zeugnisse über die Diplom-Vorprüfung und die Diplom-Hauptprüfung oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis einer entsprechenden ausländischen Hochschule.
(3) Auf Anforderung haben die Bewerber beizubringen:
ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, das nicht älter als drei Monate sein darf,
eine Erklärung über etwaige Bestrafungen sowie anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren,
die Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde,
den Nachweis einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach § 2 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung,
eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse.