Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst

APOmD

§ 10 Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist es, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg zu vermitteln.

§ 9 § 11