Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst
APOmD§ 13 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
(1) Die Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung umfassen Lehrinhalte aus den Bausteinen:
Grundsätze der Ausbildung,
Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe,
Recht und Rechtsanwendung,
Personalangelegenheiten,
Wirtschaft und Verwaltungswirtschaft,
Wahlpflichtfächer Recht und Sprachen,
Projekte.
(2) Die Bausteine beinhalten die im Rahmenplan aufgeführten Module und Mindeststunden.