Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst

APOmD

§ 13 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung

(1) Die Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung umfassen Lehrinhalte aus den Bausteinen:

Grundsätze der Ausbildung,

Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe,

Recht und Rechtsanwendung,

Personalangelegenheiten,

Wirtschaft und Verwaltungswirtschaft,

Wahlpflichtfächer Recht und Sprachen,

Projekte.

(2) Die Bausteine beinhalten die im Rahmenplan aufgeführten Module und Mindeststunden.

§ 12 § 14