Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst

APOmD

§ 36 Übergangsregelung

Anwärterinnen oder Anwärter, die vor dem 1. September 2023 ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, schließen diesen nach bis zum 12. Januar 2024 geltendem Recht ab.

§ 35 § 37