Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ambulante Pflege-Weiterbildungsverordnung
APWBVAnlage 2 (zu § 6 Abs. 1 Nr. 2)
B e s c h e i n i g u n g
über die Teilnahme am theoretischen Unterricht
Frau/Herr ....................
geboren am ..................
in ................................................
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am theoretischen Unterricht in der Weiterbildung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der ambulanten Pflege mit Erfolg teilgenommen.
Die Weiterbildung wurde vom . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . durch Fehlzeiten um . . . . . . Stunden unterbrochen.
Ort, Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Leitung der Weiterbildung
(Unterschrift, Anschrift und Stempel der Weiterbildungsstätte)