Gesetze / Gesetz zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost
ARGEuaÄndGArt 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.