Gesetze / Anreizregulierungsverordnung

ARegV

§ 31 Veröffentlichung von Daten

Die Regulierungsbehörde veröffentlicht in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite den nach § 9 ermittelten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor und den nach § 24 ermittelten gemittelten Effizienzwert.

§ 30 § 32