Gesetze / Anreizregulierungsverordnung ARegV § 31 Veröffentlichung von Daten Historische Fassung — Stand 04.08.2021 bis 10.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Regulierungsbehörde veröffentlicht in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite den nach § 9 ermittelten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor und den nach § 24 ermittelten gemittelten Effizienzwert.