Gesetze / Auslandstrennungsgeldverordnung

ATGV 2019

§ 1 Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.

§ 2