Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

AUFGABENERFUELLUNG_BFSG

Volltext

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Potsdam am 28. Februar 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 22. Mai 2025

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke

zum Staatsvertrag

Anlagen

1

Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 344.7 KB