Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt
AUFHEBAGEISENHUETTENSTADT§ 2 Zuordnung des Bezirks
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.
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