Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

AUFHEBAGEISENHUETTENSTADT

§ 2 Zuordnung des Bezirks

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.

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