Gesetze / Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

AVBWasserV

§ 26 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge

Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.

§ 25 § 27