Gesetze / Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung

AWPrV

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft.

§ 2