Gesetze / AWaffV · BGBl I 2003, 2123

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

40 Normen · ausgefertigt 27.10.2003 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Nachweis der Sachkunde
  4. § 1 Umfang der Sachkunde
  5. § 2 Prüfung
  6. § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
  7. Abschnitt 2 · Nachweis der persönlichen Eignung
  8. § 4 Gutachten über die persönliche Eignung
  9. Abschnitt 3 · Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
  10. § 5 Schießsportordnungen
  11. § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
  12. § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
  13. § 8 Beirat für schießsportliche Fragen
  14. Abschnitt 4 · Benutzung von Schießstätten
  15. § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
  16. § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend
  17. § 11 Aufsicht
  18. § 12 (weggefallen)
  19. Abschnitt 5 · Aufbewahrung von Waffen und Munition
  20. § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
  21. § 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
  22. Abschnitt 6 · Vorschriften für das Waffengewerbe
  23. Unterabschnitt 1 · Fachkunde
  24. § 15 Umfang der Fachkunde
  25. § 16 Prüfung
  26. Unterabschnitt 2 · Ersatzdokumentation
  27. § 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
  28. § 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
  29. § 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
  30. § 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
  31. § 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
  32. Unterabschnitt 3 · Kennzeichnung von Waffen
  33. § 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
  34. Abschnitt 7 · Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
  35. § 22 Lehrgänge und Schießübungen
  36. § 23 Zulassung zum Lehrgang
  37. § 24 Verzeichnisse
  38. § 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
  39. Abschnitt 7a · Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
  40. § 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  41. § 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
  42. § 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen
  43. Abschnitt 8 · Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten
  44. Unterabschnitt 1 · Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
  45. § 26 Allgemeine Bestimmungen
  46. § 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde
  47. Unterabschnitt 2 · Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
  48. § 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
  49. § 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
  50. § 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
  51. § 31 Anzeigen
  52. § 32 Mitteilungen der Behörden
  53. § 33 Europäischer Feuerwaffenpass
  54. Abschnitt 9 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  55. § 34 Ordnungswidrigkeiten
  56. § 35 (weggefallen)
  57. § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  58. Schlussformel
  59. Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten