Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abfallverbrennungsabwasserverordnung

AbfVAbwV

§ 4 Zusätzliche Parameter

In der wasserrechtlichen Zulassung für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer sind auch Anforderungen für den pH-Wert, die Temperatur und den Durchfluss festzusetzen. Hat der Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage diese Anforderungen nicht für den Benutzer der Anlage verbindlich festgelegt, sind sie auch in der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage festzusetzen.

§ 3 § 5