Gesetze / Abfallverbringungsgesetz
AbfVerbrG 2007§ 20 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
Gesetze / Abfallverbringungsgesetz
AbfVerbrG 2007Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.