Gesetze / Abfallverbringungsgebührenverordnung
AbfVerbrGebV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Umweltbundesamtes als zuständige Behörde für die Entscheidung über die notifizierungsbedürftige Verbringung von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland.