Gesetze / Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
AbschlagsV§ 2a Übergangsregelung
Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.
Gesetze / Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
AbschlagsVDie Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.