Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste

AdKG

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.

§ 2