Gesetze / Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung

AdVermiStAnKoV

§ 6 Erstattung von Auslagen

Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen:

1.
Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden,
2.
Aufwendungen für Übersetzungen,
3.
Vergütung von Sachverständigen.
§ 5 § 7