Gesetze / Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung
AdVermiStAnKoV§ 6 Erstattung von Auslagen
Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen:
1.
Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden,
2.
Aufwendungen für Übersetzungen,
3.
Vergütung von Sachverständigen.