Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

AdenauerHStiftG

§ 1 Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus" wird mit Sitz in Bad Honnef-Rhöndorf eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

§ 2