Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen

AfögVorkHSV

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft.

§ 3