Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 17b Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum

Die Strauchbeerenerhebung wird allgemein jährlich, beginnend 2012, in der Zeit von September bis Dezember durchgeführt. In den Ländern Berlin und Bremen wird die Erhebung nicht durchgeführt.

§ 17a § 17c