Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 29 Erhebungsart
Es werden die Angaben aus der Agrarstrukturerhebung übernommen und die Erhebungsmerkmale nach § 30 Absatz 1 allgemein erhoben.
Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatGEs werden die Angaben aus der Agrarstrukturerhebung übernommen und die Erhebungsmerkmale nach § 30 Absatz 1 allgemein erhoben.