Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 53 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Hennenhaltung und Eiererzeugung erhoben.

§ 52 § 54