Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 56 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.

§ 55 § 57