Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 61 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Schlachtgewichtsstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Schlachtgewichte von Rindern und Schweinen auf Grund der nach der Ersten Fleischgesetz-Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.

§ 60 § 62