Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 67 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Hochsee- und Küstenfischereistatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Fangreise und die Fangergebnisse von Fischen erhoben.

§ 66 § 68