Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 81 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind der Einschlag und die Einschlagsursache nach Holzarten und -sorten jeweils nach Waldeigentumsarten.

(2) Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist das jeweilige Kalenderjahr.

§ 78 § 80