Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 83 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes erhoben.

§ 82 § 84