Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
AgrarAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
AgrarAusbVDer Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.