Gesetze / 2. Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung

AgrarErzAnpBeihV 2

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 17. April 2024 außer Kraft, sofern nicht mit der Zustimmung des Bundesrates etwas Anderes verordnet wird.

§ 8