Gesetze / Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz

AgrarGeoSchDG

§ 38 Kennzeichenstreitsachen

Alle Klagen, durch die ein Anspruch aus § 29 dieses Gesetzes geltend gemacht wird, gelten als Verfahren in Kennzeichenstreitsachen im Sinne des Teils 8 des Markengesetzes.

§ 37 § 39